Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, möchten wir mit Ihnen, ob als Verkäufer, Käufer, Vermieter, Mieter oder Pächter, auch vertrauensvoll zusammenarbeiten. Deshalb verpflichten wir uns, alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen um Ihre Immobilie in Ihrem Sinne erfolgreich zu verkaufen oder zu vermieten. Fachliche Kompetenz gepaart mit Seriösität, Vertraulichkeit und Individualität sind für uns selbstverständliche Voraussetzungen.
Um eine optimale Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist es wichtig, dass wir unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten darlegen.
1. Wir werden für Verkäufer, Käufer oder Mieter als Nachweismakler und / oder als Vermittlungsmakler tätig.
2. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleiben uns vorbehalten, es sei denn, wir haben eine schriftliche Reservierung vereinbart.
3. Wir bemühen uns, alle in unseren Angeboten gemachten Angaben korrekt anzugeben. Da wir aber alle Informationen, Auskünfte und Auslassungen von unseren Verkäufern oder Vermietern erhalten, können wir für die Richtigkeit keine Garantie übernehmen. Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4. Unsere Angebote und Nachweise sind nur für den/die Empfänger bestimmt. Weitergabe, ohne unsere Zustimmung, ist ausdrücklich untersagt und verpflichtet zu Schadenersatz in Höhe der anfallenden Provision. Wenn die Verhandlungsparteien aufgrund unserer Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen.
Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist uns unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns die Vertragspartei bekannt zu geben.
5. Wenn Ihnen unser Angebot bereits bekannt ist, bitten wir Sie, uns dieses innerhalb einer Woche nach Kenntnis per eingeschriebenen Brief mitzuteilen; anderenfalls bleibt unser Provisionsanspruch in voller Höhe erhalten.
6. Die Maklerprovision ist fällig, sobald durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung (mitursächlich genügt) ein notarieller Kaufvertrag oder ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann begründet, wenn der Vertrag durch eine auflösende Bedingung erlischt, eines vorbehaltenen oder nicht vorbehaltenen Rücktritts oder aus einem sonstigen Grund gegenstandslos bzw. nicht erfüllt wird. Falls der Vertragsabschluss zu einem späteren Zeitpunkt oder zu anderen Bedingungen oder Konditionen erfolgt, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen; das Gleiche gilt bei Zwangsversteigerung der von uns angebotenen
Objekte. Wird aufgrund unserer Tätigkeit anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag abgeschlossen, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen. Der Provisionsanspuch entsteht auch, wenn ein Kaufvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen; z. B. Kaufpreisreduzierung oder, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag, weitere vertragliche Ergänzungen und / oder Zusatzvereinbarungen zustande kommen.Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete, Miete statt Kauf, Erbbaurecht statt Kauf, Kauf statt Erbbaurecht oder Kauf oder Verkauf auf Rentenbasis. Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt vorerst gemietet oder gepachtet, dann jedoch innerhalb der nächsten 5 Jahre gekauft, so ist die für den Kauf vereinbarte Provision bei Abschluss des Kaufvertrages fällig abzüglich bereits vorab geleisteter Provisionszahlungen.
7. Unsere Provision beträgt, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart ist, a) bei An- und Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken (auch Gewerbeobjekte) für den Verkäufer und Käufer 3,57% inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer vom notariell beurkundeten Kaufpreis.
b) bei Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstückes und des (fertigen oder geplanten) Erbbauwerkes, vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3,57% inkl. 19% gesetzl. Mehrwertsteuer.
c) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert, für den Verkäufer und den Käufer je 3,57% inkl. 19% ges. MwSt.
d) bei Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten) 1,19% inkl. ges. MwSt..
e) bei Vermietung / Verpachtung zahlbar nach dem aktuellen Bestellerprinzip
I. bei Wohnungen 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% ges. MwSt.
II. bei gewerblichen Mietverträgen 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% ges. MwSt.
A. bei einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren (unabhängig von der Laufzeit des Vertrages) 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19% ges. MwSt. oder nach Vereinbarung
B. bei einer Vertragslaufzeit von über 5 Jahren (unabhängig von der Laufzeit des Vertrages) 4,76 Monatskaltmieten inkl. 19% ges. MwSt. oder nach Vereinbarung.
8. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Erfüllung einer kostenlosen Leistung und kann keinen Schadenersatz durch das Nichterscheinen des Angebotes auf unserer Internetpräsenz (Homepage, Immobilienportale) geltend machen.Dieses gilt auch bei Nichterscheinen von Zeitungsanzeigen in den regionalen und / oder überregionalen Printmedien (Tageszeitungen).
9. Nebenabreden und / oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
10. Inhalt der Homepage / Internetportale
Die Fa. Renate Adler Immobilien bemüht sich jeder Zeit nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmanns zu arbeiten. Sie übernimmt aber keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der von ihr bereitgestellten Angebote und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Fa. Renate Adler Immobilien, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und / oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der Fa. Renate Adler Immobilien kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
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Zu Streitbeilegung nutzen Sie bitte folgende Möglichkeit.
Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen in unseren AGB ungültig / unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Rheinkreis Neuss und Neuss.